Allgemeine Geschäftsbedingungen

von SAUNAKULTUR

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen


1. Allgemeines

1.1 Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferungen vorbehaltlos ausführen.


1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden, insbesondere Angaben unserer Außendienstmitarbeiter für die bauseitigen Möglichkeiten und Voraussetzungen des Einbaus unserer Anlage sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden oder in der Auftragsbestätigung darauf Bezug genommen wurde. Unsere Verkaufsmitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.


2. Angebote und Angebotsunterlagen

2.1 Unser Angebot ist bis zur endgültigen Auftragsbestätigung freibleibend.


2.2 Die Bestellung des Auftraggebers ist ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder dem Auftraggeber innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zuzusenden.


2.3 Die technischen Daten unserer Kataloge, Listen und Zeichnungen (einschließlich Gewichts- und Maßangaben) sind sorgfältig erstellt, Irrtum vorbehalten. Das Gleiche gilt für alle Daten unserer Verkaufsunterlagen. Solche Angaben stellen jedoch keine Garantiezusagen dar; Garantiezusagen bedürfen in jedem Fall einer ausdrücklichen Bestätigung durch uns. Die für Saunakabinen angegebenen Maße sind ca. Einbaumaße, einschließlich der erforderlichen Wandabstände. Die Innenmaße sind 20 cm geringer, bei Flächenheizsystem ist der Warmluftschacht zu berücksichtigen.


2.4 Die für Whirlpools und Acryl-Dampfbäder sowie sonstige Kunststoff-Erzeugnisse angegebenen Maße können die für Kunststoff üblichen Toleranzen aufweisen.


2.5 Die an den Besteller übergehenden Unterlagen, wie Zeichnungen, Modelle, Entwürfe und Berechnungen bleiben bis zur wirksamen Erteilung des Auftrages unser Eigentum. Bei Nichterteilung eines Auftrages sind wir berechtigt, sämtliche Unterlagen zurückzufordern. Der Besteller ist nicht berechtigt, diese Unterlagen ohne unsere ausdrückliche Genehmigung zu veröffentlichen, zu vervielfältigen oder für einen anderen als den vereinbarten Zweck zu benutzen.


2.6 Für den Lieferumfang gilt mangels anderweitiger Vereinbarung die Beschreibung in der jeweils gültigen Preisliste.


2.7 Alle Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, behalten wir uns auch nach der Auftragsbestätigung vor. Die in den Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen beigefügten Abbildungen, Maße oder Zeichnungen sind nur insoweit verbindlich, als sich nachträglich keine bauseitigen Änderungen ergeben, behördliche Vorschriften geändert oder neu erlassen werden, oder Konstruktionsänderungen erfolgen.


3. Bauseitige Voraussetzungen

3.1 Allgemein: Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle bauseitigen Arbeiten vor dem für die Anlieferung und Montage vereinbarten Termin fertigzustellen. Für das Einbringen von Saunas, Dampfbädern, Tauchbecken, Whirlpools sowie sonstigen Produkten müssen ausreichend breite Türen, Treppen und Flure bis zum Aufstellungsplatz vorhanden sein. Soweit nicht anders vereinbart, sind mindestens 80 cm breite Durchgänge erforderlich.


3.2 Montage: Der Aufstellraum für die SAUNAKULTUR -Produkte muss bei Anlieferung der Produkte besenrein sein. Der Fußboden im Saunabereich und im Saunavorraum, die Elektroinstallation, die erforderlichen Arbeiten für Anschluss der Be- und Entlüftung und/oder die Verlegung von Zu- und Abluftkanälen müssen zum Anlieferungszeitpunkt fertig sein. Das Gleiche gilt auch für bauseitige Leistungen für alle anderen SAUNAKULTUR -Produkte. Die Elektroinstallation ist nach unseren Angaben von örtlich zugelassenen Elektrofachbetrieben durchzuführen. Das gilt auch für alle übrigen elektrischen Anschlüsse.


3.3 Sanitäre Installation: Sämtliche Installationsleitungen sind bauseitig nach Abstimmung zu verlegen, soweit nichts anderes angegeben oder vereinbart wird.


3.4 Die für die Montage erforderlichen Arbeiten (z. B. Bohren, Sägen etc.) müssen am Aufstellungsort der SAUNAKULTUR -Produkte durchgeführt werden können.


3.5 Wandverkleidungen und Produktverkleidungen (z. B. Podeste für Pools und Wannen) dürfen nicht vor dem Einbau unserer Produkte angebracht werden.


4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, verstehen sich unsere Preise ab Werk, einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung, Fracht, Anlieferung (Versand), Versicherung, Zöllen, Montage sowie für den Anschluss erforderlichen zusätzlichen Materialien und der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Sollten durch Gründe, die nicht durch uns zu vertreten sind, zusätzliche Fahrten notwendig werden, berechnen wir die uns dadurch entstehenden Mehrkosten gesondert. Die Kosten für bauseitig zu erbringende Leistungen sind in unseren Preisen nicht enthalten.


4.2 Die Preise sind Festpreise für die Dauer von 3 Monaten ab Vertragsschluss. Soweit zwischen Vertragsschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 3 Monate liegen, gelten unsere zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise; übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten Preise um mehr als 10 %, so ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Anzahlung von mindestens 2/3 des Auftragswertes können Festpreise im obigen Sinn auch von mehr als 3 Monate besonders vereinbart werden.


4.3 Für Sonderanfertigungen ist eine Anzahlung in Höhe von 1/2 des Auftragswertes zu leisten, zahlbar spätestens innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Auftragsbestätigung. Bei Aufträgen im Wert von mehr als 15.000,– € ist 1/3 bei Auftragsbestätigung und ein weiteres Drittel des Auftragswertes rein netto zahlbar bei Meldung der Versandbereitschaft. Der Rest ist jeweils zahlbar bei Lieferung bzw. Montage rein netto. Wir behalten uns das Recht vor, bei Kleinaufträgen gegen Vorkasse zu liefern

 

4.4 Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur an uns direkt geleistet werden, unsere Außendienstmitarbeiter haben keine Inkassovollmacht.


4.5 Soweit keine abweichenden Zahlungsziele vereinbart wurden, tritt Verzug 10 Tage nach Rechnungsstellung ein. Verzugszinsen werden mit 5% p.a. über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.


5. Lieferzeit und Lieferverzug

5.1 Bei auf Abruf erteilten Aufträgen ist der gewünschte Liefertermin 30 Werktage vorher schriftlich anzugeben, sofern keine längeren Abruffristen vereinbart sind.


5.2 Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers, insbesondere also nicht vor der Beibringung der vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.


5.3 Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z. B. Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten usw., verlängert sich, wenn wir hierdurch an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtung gehindert sind, die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Vorlieferanten eintreten.


6. Lieferung, Gefahrübergang und Versand

6.1 Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.


6.2 Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes oder des Auslieferungslagers, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Der Versand erfolgt im Auftrag des Auftraggebers.


6.3 Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft ab auf den Auftraggeber über. Jedoch sind wir verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.


7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen. Die Rücknahme bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes erfordert keinen Rücktritt durch uns. In diesen Handlungen oder der Pfändung der gelieferten Ware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Wir sind nach Rücknahme der gelieferten Ware zu deren Verwertung befugt.


7.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware pfleglich zu behandeln und auf Verlangen von uns für die Dauer des Eigentumsvorbehalts ausreichend gegen Schäden zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung tritt der Auftraggeber bereits jetzt an uns ab.

7.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können.


7.4 Die Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Ware durch den Auftraggeber wird stets für uns vorgenommen. Wird die gelieferte Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.


8. Sach- und Rechtsmängel

8.1 Wir erbringen die zugesagten Leistungen nach dem zur Zeit der Beauftragung geltenden Stand der Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und unter Beachtung der branchenüblichen Sorgfalt.


8.2 Soweit unsere Leistung innerhalb der Verjährungsfrist einen Sach- oder Rechtsmangel (nachstehend: Mangel) aufweist, dessen Ursache bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.


8.3 Voraussetzung für unsere Haftung für Mängel ist, dass

  1. a) keine der folgenden Umstände vorliegen: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. in Betriebsetzung durch den Auftraggeber oder Dritte, natürliche Abnutzung bei Verschleißteilen (z. B. Dampfzylinder, Silikonfugen oder UVLeuchtstofflampen), fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, soweit diese Umstände nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.
    b) der Auftraggeber seine nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängel sind insoweit innerhalb von 10 Tagen nach deren Kenntnis zu rügen.
    c) der Auftraggeber unter Berücksichtigung eines angemessenen Gewährleistungseinbehalts gemäß Ziffer 8.6 nicht in Zahlungsverzug ist.


8.4 Zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Auftraggeber, nach Verständigung mit uns, die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls sind wir von den Schadensfolgen freigestellt, die deswegen eintreten, weil der Auftraggeber uns nicht die erforderliche Zeit und Gelegenheit gegeben hat, die notwendigen Mangelbeseitigungsmaßnahmen bzw. Ersatzlieferungen vorzunehmen. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind, oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug sind, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.


8.5 Mängelansprüche verjähren in 24 Monaten. Dies gilt nicht soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffs Ansprüche), 634 a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt. Insbesondere beträgt die Verjährungsfrist für Blockhäuser und Saunakabinen, die fest mit einem Fundament verbunden sind 5 Jahre. Ebenso beträgt die Verjährungsfrist auf Wasserdichtheit von Wannen- und Poolkörper 5 Jahre. Für Ersatzstücke bzw. Nachbesserung haften wir bis zum Ablauf der für den ursprünglichen Liefergegenstand geltenden Gewährleistungsfrist.

8.6 Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Auftraggebers in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen.


9. Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüche

9.1 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche (nachstehend: Schadensersatzansprüche) geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, wenn wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben, sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.


9.2 Der Schadensersatz für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt und es gilt die Verjährungsfrist von vorstehend Ziffer 8.5, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder für die Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.


9.3 Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind.


9.4 Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.


9.5 Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers sind beschränkt auf den Betrag des Interesses, welches dieser an der Erfüllung des Vertrages hat.


9.6 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


10. Schadenspauschalierung

Bei ganzer oder teilweiser Erfüllungsverweigerung des Bestellers sind wir unbeschadet anderer gesetzlicher Maßnahmen berechtigt, eine Schadenspauschale in Höhe von 15% des Auftragswertes verlangen, es sei denn, der Besteller würde nachweisen, dass uns kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Unsererseits wird die Geltendmachung eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens nicht ausgeschlossen.


11. Materialien und Muster

11.1 Bei Naturprodukten wie Holz, Naturstein und Keramiken können gegenüber den Mustervorlagen bzw. Ausstellungskabinen Abweichungen im Farbton, Maserung und Beschaffenheit sowie Struktur oder Brandes bei Keramiken möglich sein. Dies ist kein Mangel.


11.2 Holztypische Einwüchse, Maserungen und Farbunterschiede entsprechen den natürlichen Eigenschaften der verwendeten Hölzer und stellen keinen Mangel dar.


11.3 Masstoleranzen, die den gültigen DIN-Normen oder spezifischen Eigenschaften der verwendeten Materialien entsprechen, sind zulässig. Bei Glaselementen sind Haarkratzer, Blasen und Einschlüsse, die die Festigkeit nicht beeinträchtigen zulässig.


12. Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat oder, sofern Sie mehrere Waren in einer einheitlich Bestellung bestellt haben und diese getrennt geliefert werden, vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax, E-Mail oder Telefon) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per e-mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folge des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.


13. Ende der Widerrufsbelehrung


Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

13.1 Erfüllungsort für die Lieferung ist das Herstellerwerk bzw. unser Auslieferungslager. Erfüllungsort für die Zahlung ist unser Geschäftssitz.


13.2 Gerichtsstand ist 86633 Neuburg / Donau. Wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an einem sonstigen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.


13.3 Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts, des einheitlichen UN Kaufrechts oder sonstiger Konventionen über das Recht des Warenkaufs.


SAUNAKULTUR Garantie / Garantiebedingungen
SAUNAKULTUR Produkte stehen für Qualität. SAUNACULTUR leistet daher auf alle privat genutzten Saunakabinen, Saunaöfen sowie Saunasteuerungen eine SAUNAKULTUR Garantie nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen:

  1. Die Saunakultur -Garantie gilt für alle bei Saunakultur gekauften und privat genutzten Saunakabinen, Saunaöfen und Saunasteuerungen (nachstehend „SAUNAKULTUR -Garantie-Produkte“).
  2. Saunakultur leistet Garantie für einwandfreie Qualität und Fehlerfreiheit der Saunakultur Garantie Produkte entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik.
  3. Die Garantiezeit beträgt
    a) bei privat genutzten Saunakabinen: 5 Jahre,
    b) bei privat genutzten Saunaöfen, privat genutzten Infrarot-Flächenheizungen und Saunasteuerungen: 2 Jahre.

Die Garantiezeit beginnt am Installationstag des Garantie Produkts, spätestens jedoch einen Monat nach Lieferung.

  1. Voraussetzung für die Garantieleistung ist, dass
    a) die Saunakultur-Garantie-Produkte durch uns oder eine durch Saunakultur autorisierte Fachfirma installiert wurden;
    b) die Pflege- und Reinigungshinweise sowie die Bedienungsanleitungen beachtet werden.
    c) bei Selbstmontagen der Sauna die Montageanleitungen und Montagehinweise berücksichtigt werden.
  2. Von der Garantie ausgenommen sind:
    a) Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen (z. B. Leuchtmittel, Silikonfugen, Glasbruch etc.)
    b) Mängel oder Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung oder Nutzung entstehen.
    c) Farbänderungen von Hölzern, da jedes Holz durch z. B. Lichteinwirkung seine Farbe verändert.
  3. Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass Saunakultur das mangelhafte Teil nach Wahl von uns unentgeltlich instand setzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Saunakultur über.
  4. Der Garantieanspruch muss innerhalb der Garantiezeit bei uns geltend gemacht werden. Hierfür ist die Vorlage einer Rechnung, aus der das Installations- bzw. Lieferdatum ersichtlich ist, erforderlich.
  5. Durch Garantieleistungen wird die Garantiefrist weder verlängert noch erneuert. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze SAUNAKULTUR-Garantie-Produkt.
  6. Weitergehende oder andere Ansprüche als in diesen Garantiebedingungen genannt, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des SAUNAKULTUR-Garantie-Produkts entstandener Schäden, sind, soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist, ausgeschlossen.
  7. Durch diese Garantie werden Rechte des Kunden aus den allgemeinen Lieferbedingungen von Saunakultur und gesetzliche Rechte nicht eingeschränkt.
  8. Die SAUNAKULTUR -Garantie gilt für Saunakabinen, die in Deutschland eingebaut werden.

Stand: 14 Dezember 2016